Forster Männergesangverein 1832 e.V.
(c) 2012-2018 by FMGV 1832
sind wir zum Lied, zum Lied bereit
Satzung des Forster Männergesangvereines 1832 e.V.
§ 1
Allgemeines
§ 2
Sitz
§ 3
Vereinszweck
§ 4
Mitglieder
§ 5
Aufnahme von Mitgliedern
§ 6
Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7
Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 8
Mitgliedsbeiträge
§ 9
Organe des Vereins
§ 10
Mitgliederversammlung
§ 11
Vorstand
§ 12
Geschäftsführender Vorstand
§ 13
Ausschüsse
§ 14
Geschäftsjahr
§ 15
Auflösung des Vereins
§ 16
Satzungsänderungen
Die Satzung des Forster Männergesangverein 1832 wurde in der Jahreshauptversammlung am 12.01.1996 einstimmig
angenommen und am 12.03.2013 in ihrer vorstehenden aktuellen Fassung verabschiedet.
Satzung
§ 9
Organe des Forster Männergesangvereines 1832 sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der geschäftsführende Vorstand.